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Auszug - Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen  

25. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur als Hybridsitzung mit Live-Stream auf www.stockelsdorf.de
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V22/494/HA Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Sachstandsbericht
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
 
Wortprotokoll

Bürgermeisterin Samtleben erläutert die Vorlage. Stand heute muss die Gemeinde Stockelsdorf noch 137 Personen für dieses Jahr aufnehmen. Das heißt, die Quote wurde bei Weitem nicht erfüllt. Damit ist Stockelsdorf in der Liste des Verteilerschlüssels für den Kreises Ostholstein die Kommune mit einem der höchsten Defizite. Das bedeutet, dass Stockelsdorf bei allen Zuweisungen relativ schnell von einer Aufnahme betroffen ist. Die Verwaltung geht auch im kommenden Jahr von weiter hohen Zahlen aus. Die genaue Quote ist noch nicht bekannt. Es wird aber voraussichtlich ein Defizit von ca. 130 Personen mit in das Jahr 2023 genommen.

Aktuell gibt es Fördermöglichkeiten leider nur für die Aufnahme von ukrainische Flüchtlingen, von denen aber gar nicht mehr so viele hier ankommen. Die meisten davon finden eine Unterbringungsmöglichkeit innerhalb der eigenen Community. Stand von vor zwei Wochen war, dass in den Landesunterkünften bis zu 6.000 Flüchtlinge untergebracht waren, wovon 234 aus der Ukraine stammten. Die Gemeinde hält noch Wohnraum vor, allerdings ist fast jede Wohnung, die in 2022 angemietet wurde, mit dem Zusatz versehen, dass nur ukrainische Staatsbürger:innen dort untergebracht werden dürfen. Es kommen aber fast nur Menschen aus anderen Herkunftsländern (auf Kreisebene ca. 20 Personen pro Woche, allerdings kaum ukrainische Staatsbürger:innen). Wenn der Staat aber Förderprogramme auflegt, die ausschließlich auf Ukrainer:innen ausgelegt sind, haben die zur Unterbringung verpflichteten Kommunen ein Problem. So ist zum Beispiel die Unterkunft Dorfstraße 5 c mit Fördermitteln instandgesetzt, aber aufgrund der Förderbedingungen dürfen dort nur ukrainische Bürger:innen untergebracht werden. Das Problem ist in allen kommunalen Spitzenverbänden erkannt, aber es gibt aktuell keinen Lösungsansatz.

Bürgermeisterin Samtleben appelliert noch einmal an alle Bürger:innen zur Bereitstellung von nicht für Ukrainer:innen zweckgebundenem Wohnraum und Vermietung an die Gemeinde Stockelsdorf. Die Gemeinde kommt für alle Schäden, die während eines Mietverhältnisses entstehen, auf. Zudem wird gerade versucht, einen gemeindlichen Ordnungsdienst zu installieren, der die Wohnungen während des Mietverhältnisses laufend kontrolliert.

Auf die Frage von GV Krei, was bei einer Fehlbelegung von gefördertem Wohnraum auf die Gemeinde zukommen kann, antwortet Bürgermeisterin Samtleben, dass im schlimmsten Fall die Fördermittel zurückgezahlt werden müssten.