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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung-  

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
V08/943/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße
-Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Rodewald erläutert die Änderungspunkte

Herr Rodewald erläutert die Änderungspunkte.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 64 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 64 (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 4 bei) für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Änderungen, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 64 ist ein Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (Verkürzung der öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden und die berührten Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu beteiligen) durchzuführen.

 

5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 64 nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig