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Auszug - Mitteilungen  

1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
TOP: Ö 16
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 07.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Rodewald hat folgende Mitteilungen:

Herr Rodewald teilt folgendes mit:

  • Im Bereich der Lohstraße liegt der Verwaltung ein Anfrage für eine Bebauung nach § 34 BauGB vor. Aufgrund der Anzahl der Häuser und der geplanten Erschließungsanlage ist eine Bebauung nach § 34 BauGB rechtlich gesehen nicht möglich. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes hierfür wäre erforderlich, um u. a. die Belange der Nachbarn im Rahmen der Abwägung berücksichtigen zu können. Der Bauträger wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zu stellen wäre. Dieser wird dann im nächsten Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit zur Beratung vorgelegt, um über die Dringlichkeit des Antrages zu entscheiden. In der Regel werden solche Anträge am Jahresende der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.
  • Im Rahmen der Aufstellung der 32. Änderung des F-Planes der Stadt Neumünster

(Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Designer Outlet-Centers mit einer Verkaufsfläche von 20.000 m²) wurden durch die Gemeinde Stockelsdorf  Bedenken im Hinblick auf das interkommunale Abstimmungsgebot und die Auswirkung auf den regionalen Einzelhandel erhoben. Die Bedenken wurden im Rahmen des Abwägungsvorganges durch die Stadt Neumünster als nicht relevant beurteilt.

  • Aufgrund eines Antrages zur rückwärtigen Bebauung der Ringstraße hat die Gemeindevertretung am 10.12.2007 beschlossen, diesen Antrag abzulehnen, aber das Gesamtareal zu untersuchen und gegebenenfalls durch einen Bebauungsplan zu überplanen. Ein erstes Ergebnis dieser Untersuchung ergab, dass für eine separate Erschließungsanlage erhebliche Erschließungskosten aufzuwenden wären. Zudem gestalten sich die Grundstücksverhandlungen für die angedachte Erschließung als sehr schwierig. Die Verwaltung wird das Gesamtareal aber weiter untersuchen.
  • Bei Bedarf würde die Verwaltung entsprechende Gesetzestexte wie Baugesetzbuch, Landesbauordnung, Baunutzungsverordnung zur Verfügung stellen. Auf die mögliche Teilnahme an Seminaren wird hingewiesen. Die Verwaltung wird den Fraktionen entsprechende Seminarangebote zur Verfügung stellen.
  • Für den 04.08.2008 ist aufgrund aktuell eingegangener Vorgänge eine zusätzliche Sitzung des Bauausschusses notwendig. Seitens des Ausschusses bestehen keine Bedenken.

 

Frau Rahlf-Behrmann weist auf die vorliegende verkehrstechnische Untersuchung der Ingenieurgesellschaft Gosch Schreyer Partner vom 11.06.2008 (liegt als Anlage 9 dem Original der Niederschrift bei) zur Anbindung des Herrengartenweges an den Lindenweg hin. Hiernach besteht kein aktueller Handlungsbedarf.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit ist nach kurzer Meinungsbildung der Auffassung, zukünftig einmal im Jahr, wie bisher durchgeführt, die Kleingartenangelegenheiten zu behandeln.