Auszug - Mitteilungen
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr
Rodewald teilt folgendes mit:
- Im Bereich der Lohstraße liegt
der Verwaltung ein Anfrage für eine Bebauung nach § 34 BauGB vor. Aufgrund
der Anzahl der Häuser und der geplanten Erschließungsanlage ist eine
Bebauung nach § 34 BauGB rechtlich gesehen nicht möglich. Die Aufstellung
eines Bebauungsplanes hierfür wäre erforderlich, um u. a. die Belange der
Nachbarn im Rahmen der Abwägung berücksichtigen zu können. Der Bauträger
wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes zu stellen wäre. Dieser wird dann im nächsten Ausschuss
für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit zur Beratung vorgelegt, um
über die Dringlichkeit des Antrages zu entscheiden. In der Regel werden
solche Anträge am Jahresende der Gemeindevertretung zur Entscheidung
vorgelegt.
- Im Rahmen der Aufstellung der
32. Änderung des F-Planes der Stadt Neumünster
(Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Designer
Outlet-Centers mit einer Verkaufsfläche von 20.000 m²) wurden durch die
Gemeinde Stockelsdorf Bedenken im
Hinblick auf das interkommunale Abstimmungsgebot und die Auswirkung auf den
regionalen Einzelhandel erhoben. Die Bedenken wurden im Rahmen des
Abwägungsvorganges durch die Stadt Neumünster als nicht relevant beurteilt.
- Aufgrund eines Antrages zur rückwärtigen
Bebauung der Ringstraße hat die Gemeindevertretung am 10.12.2007
beschlossen, diesen Antrag abzulehnen, aber das Gesamtareal zu untersuchen
und gegebenenfalls durch einen Bebauungsplan zu überplanen. Ein erstes
Ergebnis dieser Untersuchung ergab, dass für eine separate
Erschließungsanlage erhebliche Erschließungskosten aufzuwenden wären.
Zudem gestalten sich die Grundstücksverhandlungen für die angedachte
Erschließung als sehr schwierig. Die Verwaltung wird das Gesamtareal aber
weiter untersuchen.
- Bei Bedarf würde die Verwaltung
entsprechende Gesetzestexte wie Baugesetzbuch, Landesbauordnung,
Baunutzungsverordnung zur Verfügung stellen. Auf die mögliche Teilnahme an
Seminaren wird hingewiesen. Die Verwaltung wird den Fraktionen
entsprechende Seminarangebote zur Verfügung stellen.
- Für den 04.08.2008 ist aufgrund
aktuell eingegangener Vorgänge eine zusätzliche Sitzung des Bauausschusses
notwendig. Seitens des Ausschusses bestehen keine Bedenken.
Frau
Rahlf-Behrmann weist auf die vorliegende verkehrstechnische Untersuchung der
Ingenieurgesellschaft Gosch Schreyer Partner vom 11.06.2008 (liegt als Anlage
9 dem Original der Niederschrift bei) zur Anbindung des Herrengartenweges
an den Lindenweg hin. Hiernach besteht kein aktueller Handlungsbedarf.
Der
Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit ist nach kurzer
Meinungsbildung der Auffassung, zukünftig einmal im Jahr, wie bisher
durchgeführt, die Kleingartenangelegenheiten zu behandeln.