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Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung-  

2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf
V08/943/BA Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße
-Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung-
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung beschließt

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„1. Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 64

     abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

     der Öffentlichkeit wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1

     Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,

     von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt

     die Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und

     Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße, bestehend

     aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), unter Berücksichtigung der in der

     Begründung zu dieser Vorlage genannten Änderungen, als Satzung.

 

 3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 64 ist ein

     Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (Verkürzung der

     öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder

     ergänzten Teilen abgegeben werden und die berührten Behörden sind über die Auslegung

     entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu beteiligen) durchzuführen.

 

 5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 64 nach § 10

     Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen

     oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit

     Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen

     und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

      Die Satzung bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A) und dem Text ( Teil B) ist dem

      Original der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt. Sie wird Bestandteil  des  Beschlusses.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Abstimmungsergebnis: Einstimmig