Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung-
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die
Gemeindevertretung beschließt:
„1.
Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 64
abgegebenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit wird wie folgt
entschieden:
s. Anlage 1
Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben,
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des
§10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt
die
Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der
Schlesischen und
Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der
Lohstraße, bestehend
aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), unter Berücksichtigung der in der
Begründung
zu dieser Vorlage genannten Änderungen, als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum
Bebauungsplan Nr. 64 ist ein
Beteiligungsverfahren auf der Grundlage
des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (Verkürzung der
öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen,
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder
ergänzten Teilen abgegeben werden und die
berührten Behörden sind über die Auslegung
entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu
beteiligen) durchzuführen.
5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 64 nach § 10
Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen
oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Satzung bestehend aus der
Planzeichnung ( Teil A) und dem Text ( Teil B) ist dem
Original der Niederschrift als Anlage 5
beigefügt. Sie wird Bestandteil des Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig