Vorlage - V09/145/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Gemäß § 10 des Stiftungsgesetzes hat der Stiftungsvorstand innerhalb von acht Monaten nach Schluss eines jeden Geschäftsjahres gegenüber der Stiftungsaufsicht (Fachdienst Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein) einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungsgeschäftes abzugeben.
Der Bericht für das Geschäftsjahr 2008 ist als Anlage beigefügt. Um Billigung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
„Der Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des
Stiftungszwecks für das Jahr 2008 wird
gebilligt.“
Anlage/n:
1) Bericht des Vorstandes über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts 2008
2) Aufstellung Einnahmen / Ausgaben 2008
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht über die Erfüllung des Stiftungsgeschäfts 2008 (314 KB) | |||
2 | öffentlich | Einnahmen - Ausgaben 2008 (654 KB) |