Vorlage - V09/160/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Die
Gemeinde Stockelsdorf hat bereits in ihrer Stellungnahme zum
Landesentwicklungsplan angeregt, die Ausweisung von Eignungsflächen für
Windenergieanlagen auf ihrem Gebiet zu ermöglichen. Der aktuelle Regionalplan
sieht hier keine entsprechende Fläche vor.
Zur Zeit werden die Regionalpläne fortgeschrieben, um mehr Eignungsgebiete für die Windenergienutzung auszuweisen.
Hierzu hat die Landesplanungsbehörde in Zusammenarbeit mit den Kreisen einen Kriterienkatalog erarbeitet, anhand dessen potenzielle Flächen für Windenergieanlagen ermittelt wurden.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf haben sich nach der aktuellen Planung (s. Anlage 1) Eignungsflächen in einer Größenordnung zwischen 6,5 km² und 9 km² ergeben. Der Kreis Ostholstein hat die Gemeinde Stockelsdorf gebeten, kurzfristig Prioritäten zu setzen.
Die Verwaltung hat die Eignungsflächen in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsarchitektenbüro Brien, Wessels, Werning untersucht.
Da die Dorfschaften besonders betroffen sind, werden die ersten Ergebnisse dieser Untersuchung in der Dorfvorsteherdienstversammlung am 28.5.2009 erörtert.
Die aktualisierten Erkenntnisse werden nachgesandt bzw. in der Sitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
wird in der
Sitzung erarbeitet
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Windkraft (189 KB) | |||
2 | öffentlich | neu Windkraft Eignungsflächen (2627 KB) | |||
3 | öffentlich | Stellungnahme Windkraft (2665 KB) |