Vorlage - V09/204/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Das Vermögen der „Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung“ in Höhe von 388.000 Euro ist gemäß Beschluss des Kuratoriums vom 15.11.2005 des Gemeinde Stockelsdorf für den laufenden Kassenverkehr als Kassenkredit zur Verfügung gestellt worden. Als Gegenleistung erhält die Jugendstiftung jährlich Zinsen in Höhe von 6 % (= 23.280 Euro).
Gemäß § 8 der Stiftungssatzung obliegt dem Kuratorium die Aufstellung des Haushaltsplanes.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan der „Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung“ für 2010 wird gemäß dem als Anlage beiliegenden Entwurf aufgestellt.
Anlage/n:
Haushaltsplan 2010 (Entwurf)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Haushaltsplan 2010 (97 KB) |