Seiteninhalt

Vorlage - V09/220/BA  

Betreff: Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über den Erlass der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet südöstlich der Lohstraße, westlich des Wanderweges (zwischen Lohstraße und Landgraben) und nordwestlich des Bebauungsplanes Nr. 64 (Straße "An der Lohe")
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Joachim
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
26.10.2009 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.11.2009 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

Nicht relevant

 

 

 

Begründung:

Die Gemeinde Stockelsdorf stellt zurzeit den Bebauungsplan Nr. 67 für das Gebiet südöstlich der Lohstraße, westlich des Wanderweges (zwischen Lohstraße und Landgraben) und nordwestlich des B-Planes Nr. 64 (Straße „An der Lohe“) auf (s. Anlage 1). Mit der Aufstellung dieses B-Planes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert werden, da eine verstärkte bauliche Verdichtung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen insbesondere im Hinblick auf die Belastung der Infrastruktur zu städtebaulichen Spannungen führen würde und daher planerisch zu ordnen ist.

Der Aufstellungsbeschluss dazu wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.11.2008 gefasst. Die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt am 14.11.2008 (derzeitiger Verfahrensstand des B-Planes Nr. 67: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 07.09.2009).

Im Geltungsbereich dieses B-Planes wurde auf der Grundlage des § 75 der Landesbauordnung eine Reihenhausanlage beantragt, die zu bewältigungsbedürftigen städtebaulichen Spannungen führen würde. Dieses Vorhaben wurde auf Antrag der Gemeinde bis zum 24.11.2009 durch den Landrat des Kreises Ostholstein gem. § 15 BauGB zurückgestellt. Zur weiteren Sicherung der Planung wird empfohlen, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das betroffene Gebiet zu erlassen.

Ohne diese Veränderungssperre bestünde die Gefahr, dass die vorgenannten Ziele der Bauleitplanung durch die tatsächliche Entwicklung nicht mehr umsetzbar sein würden.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den beiliegenden Satzungsentwurf (s. Anlage 2) über die Veränderungssperre zu beschließen.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.  Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Stockelsdorf.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

„ 1. Zur Aufstellung des B-Planes Nr. 67 für das Gebiet südöstlich der Lohstraße, westlich des Wanderweges (zwischen Lohstraße und Landgraben) und nordwestlich des B-Planes Nr. 64 (Straße „An der Lohe“) wird zur Sicherung dieser Planung der beigefügt Entwurf  ( s. Anlage 2) über die Veränderungssperre als Satzung der Gemeinde Stockelsdorf beschlossen.

 

2. Die o. a. Satzung ist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Veränderungssperre (416 KB)