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Vorlage - V09/223/HA  

Betreff: Förderung von Kindern in Tagespflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Vorberatung
05.10.2009 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

Begründung:

 

In den vergangenen Wochen ist verstärkt das Problem aufgetreten, dass Eltern für ihre unter 3-jährigen Kinder in Stockelsdorf einen Krippenplatz nicht erhalten haben und die Betreuung des Kindes nur über eine Tagespflegeperson (Tagesmutter) in der Hansestadt Lübeck sicherstellen können.

 

Seit dem 01.04.2009 fördert die Hansestadt Lübeck die Tagespflege mit 4 € pro Kind und geleisteter Betreuungsstunde, und zwar unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern. Diese Förderleistung wird über den gegründeten „Verbund Tagespflege“ ausgezahlt und umfasst im einzelnen:

 

  • den Betrag zur Anerkennung der Förderleistung in Höhe von 2,50 €
  • die Erstattung angemessener Kosten des Sachaufwandes in Höhe von 1,50 €, soweit die Betreuung in den Räumen der Tagespflegeperson oder in für die Tagespflege angemieteten bzw. hierfür bereitgestellten Räumen erfolgt oder
  • die Erstattung angemessener Kosten des Sachaufwandes in Höhe von 0,75 € je betreutem Kind und Betreuungsstunde, soweit die Betreuung in den Räumen der Personensorgeberechtigten erfolgt.
  • Hinzu kommt der von den Eltern zu leistende Elternbeitrag. Dieser hängt von der wöchentlichen Betreuungszeit ab und wird monatlich erhoben. Er beträgt maximal 286 € und wird von den Eltern an den Trägerverbund, der diesen an die Hansestadt Lübeck weiterleitet, bezahlt.

 

Voraussetzung für die Förderung ist jedoch, dass die Kinder ihren Wohnsitz in Lübeck haben.

 

Der Kreis Ostholstein unterstützt derartige Betreuungsleistungen einkommensabhängig zur Zeit mit max. 1,70 € pro Kind und geleisteter Betreuungsstunde.

 

Dies hat zur Folge, dass Stockelsdorfer Eltern regelmäßig im Vergleich zu Lübecker Eltern exorbitant hohe Elternbeiträge zahlen müssen. Wenn diese Eltern in vergleichbarer Situation einen Krippenplatz erhalten hätten, wäre die Gemeinde Stockelsdorf über § 25 a Kindertagesstättengesetz (KitaG) zum Kostenausgleich verpflichtet gewesen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer Betreuung in einer Krippe oder altersgemischten Gruppe deutlich höhere Aufwendungen (durch den erhöhten Personalschlüssel von 2,0) für die Gemeinde Stockelsdorf entstehen.

 

Die vorgenannte Problematik besteht auch in anderen Kreisen. Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang auf die besondere räumliche Nähe von Stockelsdorf zur Hansestadt Lübeck.

 

Der Kreis Ostholstein beschäftigt sich zur Zeit damit, eine Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege zu erstellen. Diese soll voraussichtlich ab 01.01.2010 für den Kreis Ostholstein in Kraft treten. Bislang sind jedoch keine näheren Details bekannt, ob z.B. ggf. die Förderung einkommensabhängig oder –unabhängig und in welcher Höhe ggf. geleistet wird.

 

Die Gemeinde Stockelsdorf könnte als Vorschlag in der Interimsphase, in den Fällen, in denen die Berufstätigkeit beider Elternteile nachgewiesen wird und der Kreis die Bezuschussung aufgrund der Einkommenshöhe abgelehnt hat, den Eltern befristet bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung des Kreises analog zu § 25 a KitaG einen Ausgleich von 1,70 € für wöchentlich max. 25 Betreuungsstunden à 1,70 € (ca. 180 €/monatlich) gewähren.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Wird in der Sitzung erarbeitet

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

nicht einzuschätzen

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung bei der Haushaltsstelle:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

Anlage/n:

Anlage/n: