Vorlage - V09/232/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Information erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, das im anliegenden Lageplan skizzierte Areal den Zielsetzungen des städtebaulichen Rahmenplanes anzupassen, um für diesen Bereich die städtebaulichen Grundlagen zur Aufwertung und Arrondierung des Ortmittelpunktes zu schaffen. Eine Investorenplanung , die diesem Ziel entspricht, wurde vom Hauptausschuss am 08.09.2009 befürwortet.
In diesem Zusammenhang ist es erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 11 –Neuaufstellung- zu ändern ( 6. Änderung).
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt ( s. Anlage 1).
Die 6. Änderung des Bebauungsplane Nr. 11 –Neuaufstellung- ist aus dem gültigen F-Plan- Neuaufstellung- entwickelt.
Die Kosten sind durch den Investor zu übernehmen.
Es wird empfohlen, dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB –Bebauungspläne der Innenentwicklung- aufzustellen, so dass die Umweltprüfung entfallen kann.
Beschlussvorschlag:
„1. Für den „Ortsmittelpunkt“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes, südwestlich der Sparkasse Holstein sowie südwestlich und nordwestlich des Ärztehauses, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 6. Änderung zum Zwecke der städtebaulichen Arrondierung und Aufwertung des Ortsmittelpunktes beschlossen. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt ( s. Anlage 1).
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 6. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden, so dass eine Umweltprüfung entfällt.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Planungskosten sind vom Investor zu übernehmen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | b-pl 11-N-,6 (168 KB) |