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Vorlage - V09/248/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung in der Ortschaft Curau für das Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße
-Aufstellungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
26.10.2009 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
09.11.2009 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

keine Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte ein Änderungsverfahren des B-Planes Nr. 57 (Geltungsbereich: s. Anlage 1) erfolgen, da  im Rahmen der Anwendung folgende Unstimmigkeiten festgestellt worden sind (vergleiche Anlagen 2 und 3):

 

-          Im Teil B: Text werden unter Ziff. 1.2 statt den in der Planzeichnung festgesetzten MD-Gebieten versehentlich MI-Gebiete genannt .

-          Die Planzeichnung verweist zur Größe der Grundfläche auf den Text Nr. 1.3. Die Größe der Grundfläche ist in Form einer Tabelle jedoch unter Ziff. 1.2 enthalten.

 

Der Bebauungsplan Nr. 57, 1. Änderung kann nach § 13 BauGB aufgestellt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Er wird aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Geltungsbereich bleibt unverändert.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Ortschaft Curau, Gebiet südwestlich der Lübecker Landstraße, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57, 1. Änderung zur Klarstellung der im Bebauungsplan Nr. 57 enthaltenen Festsetzungssystematik beschlossen.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Das Aufstellungsverfahren für den vorgenannten Bebauungsplan ist auf der Grundlage des § 13 BauGB durchzuführen. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Änderung keinen neuen Planinhalten, sondern lediglich der Klarstellung dient. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form einer öffentlichen Auslegung (1 Monat) durchzuführen. Die Umweltprüfung entfällt gem. § 13 Abs. 3 BauGB.
Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7 (657 KB)