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Vorlage - V09/250/BA  

Betreff: Widmung von Straßenteilstücken
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Metz
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
26.10.2009 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
09.11.2009 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

zu a)

Das in der Anlage 1 schraffiert dargestellte Teilstück der Oldenburger Straße (Flurstück 379/7, Flur 1, Gemarkung Mori) soll nunmehr gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Das betreffende Flurstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde.

 

zu b)

Die in der Anlage 2 schraffiert dargestellten Teilstücke des Schulweges (Teilstück des Flurstückes 213 und Flurstück 214, Flur 1, Gemarkung Mori) sollen nunmehr gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Die Flurstücke werden bereits seit Langem als Straßenfläche genutzt.

Die Gemeinde hat die betreffenden Flurstücke erworben, ist aber noch nicht eingetragene

Eigentümerin. Der Eigentümer hat der Widmung zugestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)

Das in der Anlage 1 markierte Teilstück der Oldenburger Straße (Flurstück 379/7, Flur 1,

Gemarkung Mori) wird gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das Teilstück wird in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a StrWG eingestuft.

 

b)

Die in der Anlage 2 markierten Teilstücke des Schulweges (Teilstück des Flurstückes 213 und Flurstück 214, Flur 1, Gemarkung Mori)  werden gem. § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Teilstücke werden in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 3a StrWG eingestuft.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

2 Katasterauszüge

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Oldenburger Straße (122 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Teilstück Schulweg (82 KB)