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Vorlage - V09/251/OA  

Betreff: Parkplatzmarkierungen in der Dorfstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
26.10.2009 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

In seiner verkehrstechnischen und –planerischen Untersuchung der Dorfstraße in Stockelsdorf ist das Ing.-Büro Gosch und Schreyer, Bad Segeberg, u. a. zu dem Ergebnis gekommen, dass die Dorfstraße grundsätzlich für den motorisierten Individualverkehr gut befahrbar ist. Nur in dem Bereich zwischen dem Eichenweg und der Schillerstraße sind durch die parkenden Fahrzeuge, insbesondere für den Linienverkehr, erhebliche Behinderungen festzustellen. Daher empfiehlt das Ing.-Büro in diesem Abschnitt eine Haltverbotszone mit dem Zusatz „Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ einzurichten. Die Markierungen sollten so gewählt werden, dass genügend Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr eingerichtet werden. Somit erreicht man in diesem Teilabschnitt eine Verbesserung des Verkehrsflusses.

 

Die Polizeidirektion Lübeck antwortete der Gemeinde auf den Antrag zur Einrichtung einer Haltverbotszone in der Dorfstraße wie folgt: „Vor dem Hintergrund, dass sich die Verkehrsmengen in der Dorfstraße durch weitere Baugebiete in der näheren Umgebung noch erhöhen werden, ist natürlich ein reguliertes Eingreifen durch eine entsprechende Beschilderung denkbar, die so gestaltet und geeignet sein sollte, dass ein besserer Fluss des Durchgangsverkehrs insbesondere in den Verkehrsspitzen erreicht wird.

Bei der Anordnung von versetzen Halteverboten könnte dies durch abwechselnd aufgestellte VZ 283  absolutes Haltverbot) erreicht werden. Ähnlich ist es auch bei der gewünschten Anordnung eines Zonenhalteverbotes durch VZ 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) mit der Ausweisung von wechselseitig aufgetragenen Stellflächen. In beiden Fällen ist jedoch die Einhaltung der getroffenen Regelung durch Überwachung erforderlich.“

 

Nach einer gemeinsamen Ortsbesichtigung durch die Polizeidirektion Lübeck, Herrn Gosch und dem Ordnungsamt wurde durch das Ing.-Büro Gosch und Schreyer der in der Anlage beigefügte Lageplan über die zu markierenden Parkplätze erstellt.

 

Nunmehr sollen die Parkplätze und die Beschilderung umgehend hergestellt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der beabsichtigten Fahrbahnmarkierung in der Dorfstraße wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

                                      1.400,--

Euro einmalig (incl. Beschilderung)

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

     Mittel stehen zur Verfügung bei der Haushaltsstelle:

x   Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung, werden aber in Kürze bei der

     HHSt. 6300. 52010 bereitgestellt..

     Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

Anlage/n:

Anlage:

 

1 Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 (129 KB)