Vorlage - V09/299/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Behindertenbeauftragte wird im Rahmen der Behördenanhörung beteiligt.
Begründung:
Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung – ist der zu überplanende Bereich als Wohnbaufläche dargestellt (s. Anlage 1). Das Gebiet ist bereits durch den Bebauungsplan Nr. 21, 1. Änd. und Erw. überplant.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 07.12.2009 beschlossen, einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21, 1. Änd. und Erw. zum Zwecke der Liberalisierung der darin enthaltenen Festsetzungen zuzustimmen, sofern die Planungskosten vom Antragsteller übernommen werden.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 2).
Die Kostenübernahmevereinbarung ist aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der letzten Gemeindevertretung und der heutigen Sitzung allerdings noch nicht rechtswirksam geschlossen. Deshalb wurde die Beschlussempfehlung mit einer entsprechenden Voraussetzung versehen. Dieses Verfahren wird ausnahmsweise vorgeschlagen, um eine zeitnahe Umsetzung (der nächste Ausschuss tagt erst am 15.03.2010) zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
„Folgende Beschlussempfehlung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, sobald die abzuschließende Kostenübernahmevereinbarung rechtswirksam geworden ist:
1. Für das Gebiet in Eckhorst nördlich der Dorfstraße, östlich des Wasserturmes und westlich der Stichstraßen der Windmühlenkoppel -um den Angerbereich-
wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung zum Zwecke der Liberalisierung der bestehenden Festsetzungen beschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlage/n:
2
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 und 2 (323 KB) |