Vorlage - V09/300/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Behindertenbeauftragte wird im Rahmen der Behördenanhörung beteiligt.
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 07.12.2009 beschlossen, einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 zum Zwecke der Änderung der Zulässigkeit von Nebenanlagen zuzustimmen, da durch die bisherigen Festsetzungen die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke unnötig eingeschränkt werden. Zudem sollte die festgesetzte Dachform für Garagen – Flachdach – aufgehoben werden, da diese nicht mehr den heutigen Planungsvorstellungen entspricht. Hierzu bedarf es einer Änderung des Textteiles (s. Anlage 4)
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage1).
Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung – ist der zu überplanende Bereich als Wohnbaufläche bzw. Sondergebiet Sport dargestellt (s. Anlage 2).
Das Gebiet ist bereits durch den Bebauungsplan Nr. 12 überplant (s. Anlage 3).
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB sollen auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (s. Anlage 4) durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet südlich des Rensefelder Weges im Anschluss an die Gemeinschaftsschule bis an die vorhandene Bebauung westlich der Lübbersstraße und nördlich der Calvenstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12, 1. Änderung zum Zwecke der Änderung der Zulässigkeit von Nebenanlagen und der bisher festgesetzten Dachform von Garagen beschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12,1. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen (s. Anlage 4).“
Anlage/n:
4
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlagen frühzeitige Beteiligungen (939 KB) |