Seiteninhalt

Vorlage - V10/306/BA  

Betreff: Grundstücksangelegenheiten: a) Änderung der Richtlinien für die Grundstücksvergabe, b) Vergabe von 3 Grundstücken im BPlan 14.5 (Herrengartenweg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
26.01.2010 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

ohne Relevanz

 

 

 

 

 

Begründung:

 

zu a)  Bei Durchführung der letzten Vergabeverfahren (BPläne 64 bzw. 56 1. Erweiterung) war eine deutlich reduzierte Nachfrage von Stockelsdorfer Bürgern festzustellen. In den B-Plan Gebieten 53 (Dissau) und 65 (Eckhorst) liegt keine Resonanz von Stockelsdorfer Bürgern vor. Es sollte deshalb im Interesse eines schlanken Verfahrensablaufes bis auf weiteres lediglich ein eingleisiges Losverfahren ohne Unterscheidung zwischen Stockelsdorfer Bürgern und Nicht-Stockelsdorfern durchgeführt werden

 

zu b)  Die Voraussetzungen zur gesicherten Erschließung (Baustraße incl. Kanal und Versorgung) der gemeindlichen Grundstücke im Bebauungsplangebiet 14.5 sind erfüllt.

Die Veröffentlichung zum Verkauf der Grundstücke soll zeitnah in 2010 erfolgen.

Die Verwaltung schlägt vor, die der Gemeinde im B-Plan-Gebiet 14.5 gehörenden, mit Einzelhäusern bebaubaren 3 Grundstücke zum Preis von 150,- €/m² zu verkaufen. Die Lage der Grundstücke ist in der Anlage dargestellt.

Der Richtwert des Gutachterausschusses für diesen Bereich beträgt bei einer Grundstücksgröße von 700 m² 140,- €/m² (Stand 31.12.2008).

Die zum Verkauf stehenden Grundstücke sind ca. zwischen 630 m² und 750 m² groß. Dies entspricht in etwa der durch den Gutachterausschuss vorgegebenen Größe.

Das durch den B-Plan 14.5 entstehende Neubaugebiet wertet den Bereich erheblich auf.

Die durch den Investor vermarkteten, neu erschlossenen Grundstücke werden z.Zt. zu einem Kaufpreis von mindestens 164,- €/m² zum Verkauf angeboten.

Die Verwaltung schlägt vor, sich zwischen diesem Preis und dem derzeitigen Richtwert zu orientieren und in Abstimmung mit dem Gutachterausschuss des Kreises Ostholstein auf Basis von § 90 Abs. 1 GO einen Verkaufspreis von 150,- €/m² für das erschlossene Grundstück festzusetzen.

Die Einzelhaus-Grundstücke sollen auf Grundlage des entwickelten Kauf- und Ablösevertragsmusters unter Berücksichtung der zwischenzeitlich durch Gesetz geänderten Vorschriften zur Beurkundung von Grundstückskaufverträgen vergeben und verkauft werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Die aktuellen Richtlinien zur Vergabe von Grundstücken zur Wohnbebauung werden dahingehend geändert, dass bis auf weiteres auf die Unterscheidung zwischen Stockelsdorfern und Nicht-Stockelsdorfern bei der Verlosung verzichtet wird.

b) Die Einzelhaus-Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 14.5 sind nach den aktuellen Vergaberichtlinien zu einem Preis von 150,- €/m² auf Grundlage des entwickelten Vertragsmusters (Grundstückskauf- und Ablösevertrag) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu veräußern.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage/n:

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich w GrdPlan 14.5 neu Ziffern Linien (208 KB)    
Stammbaum:
V10/306/BA   Grundstücksangelegenheiten: a) Änderung der Richtlinien für die Grundstücksvergabe, b) Vergabe von 3 Grundstücken im BPlan 14.5 (Herrengartenweg)   Bauamt   Beschlussvorlage
V10/324/BA   Grundstücksangelegenheiten: a) Änderung der Richtlinien für die Grundstücksvergabe, b) Vergabe von 3 Grundstücken im BPlan 14.5 (Herrengartenweg)   Bauamt   Beschlussvorlage