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Vorlage - V10/307/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 für das Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
25.01.2010 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Behindertenbeauftragte wird im Rahmen der Behördenanhörung beteiligt.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 07.12.2009 beschlossen, einem Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplan zuzustimmen, um den Erhalt und eine geringfügige Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz planungsrechtlich abzusichern.

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1 / bzw. Übersicht Anlage 2).

Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung – ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (s. Anlage 3).

Auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (s. Anlage 4) sollen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und die Beteiligung  der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Vorrausetzung ist, dass der Antragsteller die Kosten trägt. Die Kostenübernahmevereinbarung ist aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der letzten Gemeindevertretung und der heutigen Sitzung allerdings noch nicht rechtswirksam geschlossen. Deshalb wurde die Beschlussempfehlung mit einer entsprechenden Voraussetzung versehen. Dieses Verfahren wird ausnahmsweise vorgeschlagen, um eine zeitnahe Umsetzung (der nächste Ausschuss tagt erst am 15.03.2010) zu ermöglichen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„Folgende Beschlussempfehlung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, sobald die abzuschließende Kostenübernahmevereinbarung rechtswirksam geworden ist:

1. Für das Gebiet „Gut Schönkamp“ östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.  70 beschlossen, um

den Erhalt und eine geringfügige Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz planungsrechtlich abzusichern.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen (s.  Anlage 4).“

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

3

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1-4 (425 KB)