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Vorlage - V10/314/BA  

Betreff: Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände
- Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
25.01.2010 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Behindertenbeauftragte wird im Rahmen der Behördenbeteiligung angehört.

 

 

 

 

 

Begründung:

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 70 für das  Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände aufzustellen, um die planungsrechtlichen Grundlagen zu einer Sanierung und Restaurierung zu schaffen.

 

In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage 1) ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bereich ist bereits durch das Gut Schönkamp bebaut, welches von der Gemeinde als aus städtebaulichen Gründen erhaltenswert angesehen wird.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 sieht für den betroffenen Bereich eine Mischgebietsfläche vor, so dass eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgen muss, damit das Entwicklungsgebot eingehalten wird.

Dazu wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – aufgestellt.

Auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfe (s. Anlage 2) wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss fassen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 und der Behörden gem. § 4 Abs. durchführen zu lassen. Vorrausetzung ist, dass der Antragsteller die Kosten trägt. Die Kostenübernahmevereinbarung ist aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen der letzten Gemeindevertretung und der heutigen Sitzung allerdings noch nicht rechtswirksam geschlossen. Deshalb wurde die Beschlussempfehlung mit einer entsprechenden Voraussetzung versehen. Dieses Verfahren wird ausnahmsweise vorgeschlagen, um eine zeitnahe Umsetzung (der nächste Ausschuss tagt erst am 15.03.2010) zu ermöglichen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„Folgende Beschlussempfehlung ist der Gemeindevertretung vorzulegen, sobald die abzuschließende Kostenübernahmevereinbarung rechtswirksam geworden ist:

1. Für das  Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände wird die Aufstellung der 8. Änderung  des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – zum Zwecke der Änderung der Darstellung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“ beschlossen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 (1 Woche Auslegung) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (schriftliche Durchführung) soll auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchgeführt werden (s. Anlage 2)“

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 und 2 (320 KB)