Vorlage - V10/428/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Behindertenbeauftragte wird im Rahmen der Behördenanhörung beteiligt.
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 05.07.2010 gefasst.
Zwischenzeitlich wurde der anliegende Vorentwurf erarbeitet.
Dieser wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Es wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet „Bohnrader Weg“ nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L 184, südwestlich der Erich-Kästner-Schule sowie nordwestlich der Dorfstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage öffentliche Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (schriftliche Beteiligung) auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | BP66 (331 KB) |