Vorlage - V10/429/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Behindertenbeauftragte wird im Rahmen der Behördenanhörung beteiligt.
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.03.2010 gefasst.
Zwischenzeitlich wurde der anliegende Vorentwurf erarbeitet.
Dieser wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Es wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage öffentliche Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (schriftliche Beteiligung) auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 ist § 13 a BauGB anzuwenden.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | BP72 (337 KB) |