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Vorlage - V10/529/BA  

Betreff: Herrengartenpark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hanns-Joachim Maiwald
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
22.11.2010 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

Keine Relevanz

 

Begründung:

Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Maßnahmenkatalog mit Kostenschätzung zur Sanierung des Herrengartenteiches/-gartens vorzulegen. Bei der Diskussion in der Sitzung am 06.09.2010 stand die Notwendigkeit der Entschlammung des Herrengartenteiches im Vordergrund. Diese Maßnahme sollte unbedingt in 2011 durchgeführt werden. Vom Umfang her sind unterschiedliche Maßnahmen möglich. Es wurden daher für den Herrengartenteich folgende Maßnahmen mit Kostenschätzung als Alternativen erarbeitet:

 

1.      Teich, nur Entschlammung                                                        Kosten ca. 160.650,-- €

2.      Teich, Entschlammung und Baumfällung                            Kosten ca. 184.450,-- €

3.      Teich, Entschlammung, Baumfällung und

Uferbefestigung des zentralen Teiches                            Kosten ca. 250.000,-- €

4.      Teich, Entschlammung, Baumfällung und

Gestaltung des Umfeldes des Teichs                            Kosten ca. 440.300,-- €

 

Die vorgenannten Kosten erhöhen sich jeweils um Ingenieurhonorare.

 

Die Gesamtbaukosten für die Umgestaltung des Parks nach historischem Vorbild einschließlich der aufgelisteten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 993.650, -- €. Eine Entwurfsplanung für das Gesamtkonzept  würde Kosten in Höhe von ca. 22.493,70 € umfassen.  Die Gesamtmaßnahme ist derzeit finanziell nicht darstellbar.

 

Zu 1. : Diese Maßnahme umfasst nur die reine Teichentschlammung. Da jedoch die umstehenden Bäume in kürzester Zeit durch den Blättereintrag erneut zur Verschlammung führen würden, ist diese Maßnahme nicht ausreichend.

 

Zu 2.: Diese Maßnahme umfasst die Entschlammung und Baumfällung im direkten Uferbereich.

Der Umfang der Bäumefällung wird in der Sitzung erläutert. Diese Maßnahme ist geeignet, eine erneute Verschlammung durch Blättereintrag zu vermeiden.

 

Zu 3.: Mit dieser Maßnahme könnte ergänzend zu den unter Punkt 2. skizzierten Maßnahmen eine dauerhafte Uferbegradigung und  -befestigung erreicht werden, die im zentralen Teil des Teiches die historische Form aufnimmt. Der Bereich der Brücke und des Nebenarmes wird entschlammt und in seiner jetzigen Form belassen. Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass sie den Hauptteil des Teiches auf die historische Form zurückführt und im Zusammenhang mit der Entschlammung dazu führt, dass dieser Bereich künftig nicht mehr verändert werden muss. Hierdurch ist gewährleistet, dass einerseits die notwendigen Maßnahmen zur Renaturierung des Teiches durchgeführt werden und andererseits auch eine weitere zukünftige historische Gestaltung umsetzbar bleibt.

 

Zu 4.:  Diese Maßnahme umfasst die unter Punkt 2. skizzierten Arbeiten zuzüglich der Neugestaltung des Teiches nach historischem Vorbild. Hierbei würde die gesamte Teichfläche umgestaltet werden.

 

Eine Förderung der Maßnahme im Herrengartenpark durch die AktivRegion ( die Voraussetzungen könnten prinzipiell bei einer Renaturierungsmaßnahme gegeben sein.) ist grundsätzlich möglich (s. Anl. 1). Für einen entsprechenden Förderantrag ist die Vorlage einer Projektbeschreibung sowie prüfbarer Planunterlagen und Baukostenermittlungen erforderlich.

 

Die Finanzierung bis einschl. Maßnahme 3. ist über den Haushalt 2010/bzw. zu bildende Haushaltsreste gesichert – s. „finanzielle Auswirkungen“.

 

Wie aus dem Schreiben der Unteren Denkmalschutzbehörde vom 08.10.2010 (s. Anl. 2) hervorgeht, sollte eine Richtschnur oder Handlungsgrundlage für die durchzuführenden Maßnahmen in Form eines denkmalpflegerisch abgestimmten Pflege- und Inwertsetzungskonzeptes, in dem die einzelnen Schritte zur Erreichung des Zieles dargestellt sind, erarbeitet werden.

 

Weitere Informationen werden in der Sitzung gegeben. Entsprechende Planzeichnungen für die Alternativen 3. + 4. werden vorbereitet.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Begründung

( Haushaltsmittel stehen bei den Haushaltsstellen 551010/0902050, 551010/0902050 Projekt 2402, 551010/0903000 Projekt 3102 und 538040/5221000 zur Verfügung.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Schreiben der Denkmalschutzbehörde vom 08.10.2010

Schreiben der Aktiv Region vom 27.05.2009

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Herrengarten (143 KB)