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Vorlage - V10/538/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Lerchenweg
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal. Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
22.11.2010 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 28

Aussage zur Barrierefreiheit:

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

Begründung:

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 28.04.2009 wurde die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 18.05.- 19.06.2009 durchgeführt. Die Benachrichtigung der Behörden erfolgte parallel dazu.

 

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage1).

Von Privatpersonen sind keine Eingaben zur öffentlichen Auslegung eingegangen.

 

Die Eingaben haben zu keinen Änderungen des Entwurfes geführt, allerdings wurden im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens folgende Änderungen zur Erschließungsplanung erforderlich:

-     Parallele Verschiebung der Planstraße A um ca. 4,50 m Richtung Südwest

(aufgrund dieser Verschiebung wurde der Geltungsbereich entsprechend angepasst bzw. um das Flurstück 271 verkleinert)

-     Verkürzung der Planstraße um ca. 20 m im nordwestlichen Bereich

-     Verlagerung der öffentlichen Parkplätze und des Müllstellplatzes von der Planstraße A auf ein separates, eingegrüntes Areal Richtung Mündungsbereich Lohstraße/Planstraße A

 

Bedingt durch diese Änderungen ist ein entsprechendes Verfahren nach § 4 a Abs. 3 BauGB erforderlich. Es wird empfohlen, den geänderten Bebauungsplanentwurf angemessen verkürzt erneut öffentlich auszulegen (Empfehlung: drei Wochen) und vorzugeben, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

„1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher Belange wird wie folgt entschieden:

                                                          s. ANLAGE  1

Eine endgültige Abwägung über die Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 sowie die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen bzw. gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Lerchenweg und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

4. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplanentwurf wird verkürzt drei Wochen erneut öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.“

Anlagen

Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Pl 68 (1717 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 09-04-4 Lärmgutachten 2009-04-15 (1909 KB)