Vorlage - V10/539/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Neuaufstellung-, für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, westlich der L 184 und
südlich der Dorfschaft Pohnsdorf, aufzustellen, um die planungsrechtlichen Grundlagen
für die Errichtung eines Holzlagerplatzes zu schaffen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 25.10.2010 im Ausschuss für Umwelt, Bauen,
Planung und öffentliche Sicherheit vorberaten und wird voraussichtlich in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 07.12.2010 gefasst.
Es wird empfohlen, anschließend die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung auf
der Grundlage der beiliegenden Planunterlage (Anlage 1) durchzuführen.
Die Planungskosten sind von dem Investor zu übernehmen.
Ausdruck vom: 02.11.2010
Seite: 1/1
Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, westlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch schriftlich auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen, sobald die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gefasst hat und die Planungskostenübernahmevereinbarung wirksam ist.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | FNP- 10 (559 KB) |