Vorlage - V10/540/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Die Anlage A, das Straßenverzeichnis, der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Stockelsdorf (Straßenreinigungssatzung) wurde aktualisiert und präziser aufgestellt. Das Straßenverzeichnis und das Handreinigungsverzeichnis wurden zusammengefasst.
Neu zugefügt wurden folgende Straßen:
- Brandenbrooker Weg
- Rudolf-Harbig-Straße
- Segeberger Straße (Erweiterung)
- Georg-Ohm-Straße (Erweiterung inkl. Handreinigung)
- Hermannstraße (Wendeanlage für Handreinigung)
Bei folgenden Straßen ergeben sich Änderungen:
- Kirchweg (teilweise Bebauung der Straße, keine maschinelle Reinigung)
- Schlesische Straße (durch die Umsetzung des B-Planes 64, keine Handreinigung für die Wendeanlage)
- Waldenburger Straße (durch die Umsetzung des B-Planes 64, keine Handreinigung für die Wendeanlage)
- Krokusweg (keine Handreinigung, da die Straße nicht maschinell gereinigt wird)
Bei dem Straßenverzeichnis handelt es sich um einen Positivkatalog.
Die Anlage A ist auszutauschen.
Beschlussvorschlag:
Die I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Stockelsdorf (Straßenreinigungssatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
I. Nachtragssatzung
Anlage A, Straßenverzeichnis
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | I. Nachtragssatzung 2010 (7 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage A-Straßenreinigungsverzeichnis (18 KB) |