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Vorlage - V11/661/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
28.06.2011 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
05.07.2011 
23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

Begründung:

 

 

Ø             Die im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 28.06.2011 beratene Vorlage zum Bebauungsplan 30,4. Änderung wurde im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Innenministeriums geringfügig modifiziert (in der Vorlage kenntlich gemacht). Das für die Beurteilung des Einzelhandelsstandortes Ravensbusch“ beauftragte Büro GFK hat die Empfehlung, Mindestverkaufsflächen festzusetzen, noch näher begründet (Stellungnahme vom 01.07.2011 ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt). Dies ist auch in Anbetracht der Rechtsprechung (u.a. OVG Schleswig-Urteil vom 22.07.2010, 1KN9/08- ) notwendig.

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit vom 28.03.2011 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das GebietRavensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße in der Zeit vom 18.04.- 19.05.2011 durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1A). Sie haben lediglich zu einigen redaktionellen Änderungen  des B-Planes geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

 

Des weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage 1B).

 

Mit diesem Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Dieser B.-Plan wird auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt, so dass die gültige Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ohne ein förmliches Verfahren entsprechend angepasst werden kann (von „Gemischte Baufläche“ und „Sonstige Sondergebiete“ in „Sonderbaufläche Handel“). Ein Genehmigungsverfahren entfällt in diesem Verfahren. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich ist.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderungr das Gebiet Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L332),döstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30, 4. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (von M und SO-Handel in S-Handel).“


Anlage/n

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen Vorlage B-Plan 30-4.Änd (13114 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2010-09-11 Ergänzung zu Schallgutachten Famila (655 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage B-Plan_Nr._30-4_Allgemeine_Vorprüfung_2010-10-27 (57 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage verkehrst. Untersuchung B-Plan 30, 4. Änd. Stockelsdorf-10.02.10 (625 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 2010-08-09 10-07-7 Schallgutachten Stockelsdorf BPlan30-Ä4 (3287 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage Gfk Einzelhandelsgutachten 10-01-2011 (2393 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage2 Gfk Ergänzg.Einzelhandelsgutachten01-07-2011 (652 KB)