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Vorlage - V11/690/BA  

Betreff: Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf
-Abschließender Beschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
28.06.2011 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
05.07.2011 
23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 11.04.2011 wurde die öffentliche Auslegung zur Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf in der Zeit vom 09.05. bis 09.06.2011 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1A). Sie haben lediglich zu einigen Ergänzungen der Begründung geführt, so dass der abschließende Beschluss gefasst werden kann.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Eingaben von Privatpersonen eingegangen sind.

 

Desweiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage1B).

 

 

Im nächsten Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss vorgesehen, so dass anschließend das Genehmigungsverfahren beim Innenminister beantragt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A + B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L184 und südlich

der Dorfschaft Pohnsdorf.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zur Genehmigung beim Innenministerium vorzulegen und die Erteilung der

Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.“

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 10. FNP (6626 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich S. 10 zu Anlage 1A Abwägung (359 KB)