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Vorlage - V11/693/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie
südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes
-Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
28.06.2011 
24. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
05.07.2011 
23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

Begründung:

 

 

Ø             In Abstimmung mit dem Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat die Verwaltung geprüft, ob die Festsetzung eines „Mischgebietes“ anstelle des „Sondergebietes Gesundheitswesen/Einzelhandel“ glich und städtebaulich sinnvoll wäre.

Die Überprüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

Bei einem Mischgebiet stehen das Wohnen und die gewerbliche Nutzung gleichberechtigt nebeneinander. Städtebauliches Ziel ist es jedoch, im Ortszentrum den Schwerpunkt auf eine gewerbliche bzw. dienstleistungsorientierte Nutzung zu legen. Außerdem empfiehlt der Schallgutachter keine allgemeine Zulässigkeit von Wohnen in einem so stark lärmvorbelasteten Bereich. Hier sollten grundsätzlich weniger schutzbedürftige Nutzungen vorgesehen werden und Wohnen weiterhin nur ausnahmsweise zussig sein.

Das „SO-Gesundheitswesen, Einzelhandel“ wurde beibehalten und der Katalog der glichen Nutzungen in den Obergeschossen wurde um die ausnahmsweise zulässige Nutzung durch Freie Berufe“ i.S.d.  § 13 BauNVO (wie z.B. Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, ...) erweitert.

Die textlichen Festsetzungen, die Begründung und die Abwägungsempfehlung wurden auch in diesem Zusammenhang modifiziert (in der Anlage kenntlich gemacht.)

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit vom 24.01.2011 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes in der Zeit vom 21.02.- 21.03.2011 durchgehrt.

Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1A).

 

Es haben sich folgende Änderungen ergeben:

- Integration des öffentlichen Toilettenhauses vom Randbereich in den durch die Baugrenzen
  erglichten Gebäudekomplex  

- Im Grenzbereich MI SO: Wegfall der Baulinie/Neuordnung der Baugrenzen

- Erhöhung der möglichen Geschossigkeit  auf 4 VG in einem Teilbereich des MI

- Text Teil B: Ziff. 4.1:  neu aufgenommene Festsetzung zur Klarstellung (Zulässigkeit von
  Müllcontainern)

- Aufnahme einer ausnahmsweise zulässigen Nutzung durch „Freie Berufe“ in den
  Obergeschossen              (s.o.)

Aufgrund dieser Änderungen ist ein Änderungsverfahren nach § 4a BauGB erforderlich. Nach § 4a BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ernzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme können zudem angemessen verkürzt werden.

 

Zur Verfahrensverkürzung sollte bereits vor der erneuten Auslegung und Beteiligung der Satzungsbeschluss gefasst werden, dieser ist bekannt zu machen, wenn hierbei keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden.

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage 1B).

 

Mit diesem Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

Dieser B.-Plan wird auf der Grundlage des § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt, so dass die gültige Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ohne ein förmliches Verfahren entsprechend angepasst werden kann (Teilbereich von „Gemischte Baufläche“ in „Sonderbaufläche Gesundheit, Handel“). Ein Genehmigungsverfahren entfällt in diesem Verfahren. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass eine zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich ist.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes ist ein erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.   Die betroffenen Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz  BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

5. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplanentwurf ist verkürzt zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (Teilbereich von „M“ in S-Gesundheit, Handel“).“

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen zur Vorlage B-Plan 11-Neu-6. Änd (11269 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 11-01-2 Schallgutachten Stockelsdorf B-Plan11-Ä6 (5121 KB)