Vorlage - V11/697/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant.
Begründung:
Die Widmung der privaten Straßenflächen wird durch die 4. Änderung des B-Planes Nr. 30 bedingt, durch den auch ein neuer Verlauf der „inneren“ Erschließung der Einkaufseinrichtungen vorgesehen ist. Diese soll erstmalig gewidmet werden. In diesem Zusammenhang erfolgt ein Flächentausch, so dass private Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet, eine öffentliche Flächen wiederum entwidmet wird.
Die neue Straßen- und Wegeführung wurde im UBPöS im Rahmen des Bauprogramms beschlossen.
Die Widmung wird nach dem Eigentumsübergang durch Veröffentlichung bekanntgemacht und wird nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt:
„Die untenstehenden und in der Anlage „fett“ umrandeten Straßenflächen A und B werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Fläche A wird in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a eingestuft. Die Fläche B wird in die Gruppe der beschränkt öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs. 4 Bst. b) eingestuft.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/46 4466 qm (Fl. A)
Ravensbusch Mori 001 1/40 teilw. 33 qm (Fl. B)
Ravensbusch Mori 001 1/40 teilw. 99 qm (Fl. A)“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
100,00 | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 511010-5431070 | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: ALK
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Widmung (547 KB) |