Vorlage - V11/698/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant.
Begründung:
Die Einziehung der öffentlichen Straßenfläche wird durch die 4. Änderung des B-Planes Nr. 30 bedingt. In diesem Zusammenhang wird die Wegeführung geändert. Vorbereitend wird ein Flächentausch durchgeführt. Anschließend werden Flächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet, im Gegenzug eine öffentliche Flächen wiederum entwidmet.
Die neue Straßen- und Wegeführung wurde im UBPöS im Rahmen des Bauprogramms beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt:
„Die untenstehende und in der Anlage als die Fl. 1 gekennzeichnete Fläche wird gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Die dem öffentlichen Verkehr entzogene Straßenfläche geht in Privateigentum über.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/47 teilw. 446 qm (Fl. 1)“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
100,00 | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 511010-5431070 | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Einziehung (535 KB) |