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Vorlage - V11/729/KA  

Betreff: Gebührennachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2009 sowie
Gebührennachkalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung 2010
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.10.2011 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.11.2011 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

---

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf erhebt Gebühren für die Beseitigung von Abwasser  aus Grundstückskläranlagen und Sammelgruben.

Grundlage für die Erhebung dieser Benutzungsgebühren ist eine Gebührenvorauskalkulation für den Kalkulationszeitraum 2008 2009 sowie für den Zeitraum 2010 2011.

Die Vorauskalkulationen basieren auf Prognosen und Schätzungen. Um festzustellen wie sich diese tatsächlich entwickelt haben, ist eine Gebührennachkalkulation zu erstellen. Aus dieser ist zu ersehen, ob eine Kostenüber- bzw. unterdeckung entstanden ist. Das entsprechende Ergebnis muss innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden, d. h. die Ergebnisse von den Jahren 2008/2009 werden in die Vorauskalkulation 2012/2013 vorgetragen.

Die Ergebnisse der Jahre 2010 und 2011 werden für den Kalkulationszeitraum 2014/2015 berücksichtigt.

 

Die Gebührennachkalkulation 2008 wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07. Dezember 2009 (Vorlage Nr. V09/279/KA) vorgelegt und zur Kenntnis genommen.

 

Die Nachkalkulationen 2008, 2009 bzw. 2010 schließen wie folgt ab:

 

 

 

2008

2009

2010

Hauskläranlagen

1.172,23 €

-4.246,13 €

-6.441,13 €

Sammelgruben

232,06 €

365,23 €

-17,66 €.

 

 

 

Die erhöhten Unterdeckungen bei den Hauskläranlagen für die Jahre 2009 und 2010 sind auf die Neuberechnung der Abwasserabgabe des Kreises Ostholstein zurückzuführen. Betrug die Abwasserabgabe im Jahre 2008 noch 3.006,36 €, wurden für das Jahr 2009 6.084,30 € vom Kreis Ostholstein erhoben.

 

Die Kostenunterdeckung aus dem Jahre 2009hrt zu einer Gebührenerhöhungr die Betreiber von Hauskläranlagenr den Kalkulationszeitraum 2012/2013.

 


Beschlussvorschlag:

Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2009 sowie das Ergebnis der Gebührenkalkulation  2010 r die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 


 


Anlage/n:

Gebührennachkalkulation 2009

Gebührennachkalkulation 2010

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalkulation 2009 (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kalkulation 2010 (57 KB)