Vorlage - V11/730/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Für die Gebührenvorauskalkulation 2012/2013 wurden die Daten der Gebührennachkalkulation 2010 zugrunde gelegt.
Der ermittelte Deckungsbedarf zzgl. der Unterdeckung bzw. abzügl. der Überdeckung aus Vorjahren (2008 und 2009) dividiert durch die Leistungseinheiten ergibt dann den kostendeckenden Gebührensatz.
Für die Hauskläranlagen müssen die Gebühren von bisher 38,57 € auf nunmehr 48,49 € erhöht werden.
Die Erhöhung der Gebühren ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Abwasserabgabe an den Kreis Ostholstein zurückzuführen. In der Kalkulationsperiode 2012/2013 ist sowohl die Unterdeckung für das Jahr 2009 als auch die Erhöhung der Abwasserabgabe für die laufenden Jahre durch den Gebührensatz abzudecken.
Für die Sammelgruben ergibt sich ein kostendeckender Gebührensatz von 11,54 € statt bisher 16,69 €.
Obwohl die Gebührennachkalkulation 2010 mit einem Defizit von 17,66 € abschließt, müssen die Überdeckungen aus der Gebührennachkalkulation 2008 und 2009 zugunsten des Gebührenzahlers berücksichtigt werden. Das Defizit aus 2010 findet erst in der Kalkulationsperiode 2014/2015 Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag:
Der Gebührenvorauskalkulation 2012/2013 in Höhe von 48,49 € für Hauskläranlagen sowie 11,54 € für Sammelgruben wird zugestimmt.
Anlage/n:
Gebührenvorauskalkulation 2012/2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vorschau 2012-2013 (54 KB) |