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Vorlage - V11/739/HA  

Betreff: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Ostholstein auf die Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.10.2011 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.11.2011 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Der  2001 bzw. 2007 mit dem Kreis Ostholstein abgeschlossene Vertrag über die Übertragung von Aufgaben auf die Städte, Gemeinden und Ämter läuft am 31.12.2011 aus.

 

Es handelt sich hierbei um

 

-          die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen und die

-          Zuständigkeit zur Bestimmung der zum Verkauf zugelassenen Sonn-. Und Feiertage sowie Öffnungszeiten in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten.

 

Zusätzlich sollen ab 01.01.2012 gemäß Vorschlag des Kreises

 

-          die Entscheidung über Reisegewerbekarten sowie die Ausstellung von Zweitschriften der Reisegewerbekarten für Ausländer,

-          die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Kommunalabgabengesetz und

-          die Fertigung des Zweitbescheides nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

 

von den kreisangehörigen Kommunen verrichtet werden.

 

Ein entsprechender Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß § 28 Nr. 3 GO entscheidet die Gemeindevertretung über die Übernahme neuer Aufgaben

 

Es ist festzustellen, dass sich die in den vergangenen Jahren praktizierte Aufgabenübertragung bewährt hat. Aus Sicht der Verwaltung wird ein Neuabschluss r die Dauer von 10 Jahren befürwortet.

 

 

.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs des öffentlichen-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Ostholstein auf die Städte, Gemeinden und Ämter wird zugestimmt.

 


Anlage/n:

1)      Öffentlich-rechtlicher Vertrag (Entwurf)

2)      Anschreiben des Kreises Ostholstein vom 25.08.2011

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich öffentlich-rechtlicher Vertrag Aufgabenübertragung (Entwurf) (1186 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anschreiben Kreis OH vom 25.08.2011 (463 KB)