Vorlage - V11/739/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Der 2001 bzw. 2007 mit dem Kreis Ostholstein abgeschlossene Vertrag über die Übertragung von Aufgaben auf die Städte, Gemeinden und Ämter läuft am 31.12.2011 aus.
Es handelt sich hierbei um
- die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen und die
- Zuständigkeit zur Bestimmung der zum Verkauf zugelassenen Sonn-. Und Feiertage sowie Öffnungszeiten in Kur-, Erholungs- und Ausflugsorten.
Zusätzlich sollen ab 01.01.2012 gemäß Vorschlag des Kreises
- die Entscheidung über Reisegewerbekarten sowie die Ausstellung von Zweitschriften der Reisegewerbekarten für Ausländer,
- die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 18 Kommunalabgabengesetz und
- die Fertigung des Zweitbescheides nach Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
von den kreisangehörigen Kommunen verrichtet werden.
Ein entsprechender Vertragsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Gemäß § 28 Nr. 3 GO entscheidet die Gemeindevertretung über die Übernahme neuer Aufgaben
Es ist festzustellen, dass sich die in den vergangenen Jahren praktizierte Aufgabenübertragung bewährt hat. Aus Sicht der Verwaltung wird ein Neuabschluss für die Dauer von 10 Jahren befürwortet.
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Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfs des öffentlichen-rechtlichen Vertrages über die Übertragung von Aufgaben des Kreises Ostholstein auf die Städte, Gemeinden und Ämter wird zugestimmt.
Anlage/n:
1) Öffentlich-rechtlicher Vertrag (Entwurf)
2) Anschreiben des Kreises Ostholstein vom 25.08.2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | öffentlich-rechtlicher Vertrag Aufgabenübertragung (Entwurf) (1186 KB) | |||
2 | öffentlich | Anschreiben Kreis OH vom 25.08.2011 (463 KB) |