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Vorlage - V11/758/BA  

Betreff: Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet nordwestlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") südwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
24.10.2011 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20.06. bis 27.06.2011 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.06. bis 22.07.2011 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der  Vorlage mit einer Abwägungsempfehlung bei (s. Anlage 1).

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen

Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses

vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung-, in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet nordwestlich der K 37 (Straße „Am Dorfteich“),dwestlich und nordwestlich des Feuerwehrgerätehauses und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht

werden können.“

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen zur 12 FNP Änd. (8885 KB)