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Vorlage - V11/759/BA  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II durch das Land Schleswig-Holstein
- Eignungsflächen für Windkraft in der Gemeinde Stockelsdorf -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
24.10.2011 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.11.2011 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

Begründung:

 

A)     Teilfortschreibung des Regionalplanes:

              Die Eignungsgebiete für Windenergienutzung werden über die Regionalpläne aus              gewiesen. Diese werden durch das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein               aufgestellt.

              Zur Teilfortschreibung des Regionalplanes hat nun das Anhörungs- und Beteili-

              gungsverfahren begonnen.

              Die von der Gemeinde gemeldeten Flächen sind im Entwurf der Teilfortschreibung des               Regionalplanes enthalten. Die Abgrenzungen wurden an den im April 2011 in Kraft               getretenen neuen „Windkrafterlass“ angepasst. Darüber hinaus bestehen in einigen               Bereichen Abweichungen, auf die Gesamtflächen betrachtet allerdings eher

              geringfügiger Art.

 

              Um die Bürger bereits frühzeitig zu informieren, hat am 05.10.2011 eine Informa-

              tionsveranstaltung im Dissauer Hof stattgefunden.

 

              Vom Landschaftsarchitektenbüro Brien, Wessels, Werning wurde zum Entwurf der               Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II die anliegende

              Stellungnahme erarbeitet.

 

B)     Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern wird hingewiesen.

 

C)    Repowering:

              Es ist ein Antrag auf Repowering zum Ersatz zweier zulässigerweise nach § 35 Abs. 2               BauGB errichteter Windkraftanlagen durch eine größere Einzelanlage gestellt worden               (der Vorlage in Kopie beigefügt).

              In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit               am 28.06.2011 wurde beschlossen, die Entscheidung über den Antrag bis zum Vor-              liegen des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes zurückzustellen.

              Zwischenzeitlich wurde ein Gespräch mit dem Antragsteller geführt. Im Ergebnis wäre               die von ihm vorgeschlagene Fläche zu konfliktträchtig. Die Verwaltung könnte sich               allerdings vorstellen, einem Repowering auf der in der Anlage gekennzeichneten Fläche               zuzustimmen (siehe Plan Anlage zum Punkt C) Repowering). Der Antragsteller hat               sich hierzu noch nicht abschließend geäert.

              Gegebenenfalls wird ein Beschlussvorschlag hierzu noch nachgereicht, oder dieser wird               die Zustimmung des Ausschusses vorausgesetzt direkt in der Gemeindevertretung               am 08.11.2011 behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der dieser Vorlage beigefügten Stellungnahme des Büros Brien, Wessels, Werning (Anlage A) eine entsprechende Eingabe zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II abzugeben.“


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage A Teilfortschreibung des Regionalplanes (6200 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage B Erlass des Innenministeriums v. 26.07.2011 (1738 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage C Repowering (5495 KB)