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Vorlage - V11/761/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76
"Fläche 2 für Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf"
für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
24.10.2011 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
08.11.2011 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II - Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind auf Stockelsdorfer Gebiet die beiden potentiellen Eignungsflächen 89 und 90 vorgesehen.

Die Gemeinde befürwortet diese Eignungsgebiete (siehe gesonderten TOP zur Stellungnahme zum Entwurf des RPs).

 

Zur Zeit sind beide Bereiche nach § 35 BauGB zu beurteilen.

 

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 76Fläche 2r Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf“r das Gebietdwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde nkhagen zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung aufzustellen.

 

Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage1), durch die eine geplante „Hauptrad- und Fußwegeverbindung“ verläuft.

Der Flächennutzungsplan wird im Zusammenhang mit der Bebauungsplanaufstellung entsprechend geändert.

 

Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 2).

 

Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 3).

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1-3 (2898 KB)