Vorlage - V11/761/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II - Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind auf Stockelsdorfer Gebiet die beiden potentiellen Eignungsflächen 89 und 90 vorgesehen.
Die Gemeinde befürwortet diese Eignungsgebiete (siehe gesonderten TOP zur Stellungnahme zum Entwurf des RPs).
Zur Zeit sind beide Bereiche nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 76 „Fläche 2 für Windenergie in der Gemeinde Stockelsdorf“ für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung aufzustellen.
Im Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage1), durch die eine geplante „Hauptrad- und Fußwegeverbindung“ verläuft.
Der Flächennutzungsplan wird im Zusammenhang mit der Bebauungsplanaufstellung entsprechend geändert.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 2).
Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 3).
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlagen 1-3 (2898 KB) |