Vorlage - V11/762/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II - Eignungsgebiete für die Windenergienutzung sind auf Stockelsdorfer Gebiet die beiden potentiellen Eignungsflächen 89 und 90 vorgesehen.
Die Gemeinde befürwortet diese Eignungsgebiete (siehe gesonderten TOP zur Stellungnahme zum Entwurf des RPs). Die Verwaltung empfiehlt gem. § 1 Abs. 4 BauGB die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen und die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet 1: nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) und das Gebiet 2: südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung aufzustellen.
In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage1+2) ist der zu überplanende Bereich des Gebietes 1 als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, durch die eine geplante „Hauptrad- und Fußwegeverbindung“ verläuft. In einem kleinen Bereich findet sich darüber hinaus die Darstellung „Fläche für Wald“. Nach Angaben der unteren Forstbehörde des Kreises Ostholstein handelt es sich hierbei jedoch nicht um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.
Der zu überplanende Bereich des Gebietes 2 ist ebenfalls als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt, durch die eine geplante „Hauptrad- und Fußwegeverbindung“ verläuft.
Der Geltungsbereich (Gebiet 1+2) ist im beiliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 3).
Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 4).
Beschlussvorschlag:
„1. Für das
Gebiet 1: nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) und das
Gebiet 2: südwestlich der Dorfschaft Arfrade, nordwestlich der Dorfschaft Eckhorst und südlich der Dorfschaft Obernwohlde sowie nordöstlich der Gemeinde Mönkhagen
wird die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zum Zwecke der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlagen 1-4 (3701 KB) |