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Vorlage - V12/805/BA  

Betreff: Herrengartenteich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maiwald, Hanns-Joachim
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
23.01.2012 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

-Keine Relevanz-

 

 

Begründung:

 

Bestandssituation:

Die jetzige Bestandssituation des Herrengartenteiches wird in der Anlage 1 dargestellt.

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2010 beschlossen, „die Maßnahme 3 (s. Anlage 2) um zu setzen und auf Grundlage der Entwurfsplanung einen entsprechenden Förderantrag an die AktivRegion Innere Lübecker Bucht zu stellen“. Nach dem danach vorgesehenen Zeitplan sollte die Durchführung im April 2011 abgeschlossen sein.

 

Am 20.01.2011 fand eine Ortsbesichtigung mit den beteiligten Fachplanern und dem Fachbereich Natur des Kreises Ostholstein statt. Festgestellt wurde, dass die Maßnahme der Zustimmung des Fachbereiches Natur bzgl. der Baumfällungen und der Uferbegradigung und bzgl. der denkmalschutzrechtlichen Relevanz der unteren Denkmalpflegebehörde bedarf. Es wurden starke Bedenken seitens des Naturschutzes gegen die beabsichtigten Baumfällungen im Uferbereich vorgetragen. Empfohlen wurde, dass zunächst zu prüfen ist, ob besondere artenschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen sind. Diese Untersuchung wurde von dem Büro BioPlan über die gesamte Vegetationsperiode 2011 durchgeführt.

 

Das Gutachten liegt nunmehr vor und wurde anlässlich einer Ortsbesichtigung am 02.01.2012 mit der Naturschutzbehörde und der beauftragten Biologin bzgl. des Baumbestandes nochmals ab-gestimmt. Ergebnis ist, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht, unter Berücksichtigung der Bau-zeitenregelung, das geplante Vorhaben grundsätzlich zulässig ist. Der ältere, zum Teil höhlenreiche Baumbestand ist zu erhalten. Es können die in der Anlage 3 mit einem X versehenen Bäume gefällt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist danach, wie in der Anlage 4 dargestellt, möglich.

 

Der größere Baumbestand ist lt. Gutachten zu erhalten, da er für Fledermäuse und Brutgel ein wichtiger Lebensraum ist. Von den derzeit 15 in Schleswig-Holstein heimischen Fledermäusen sind 5 Arten im Herrengartenpark nachgewiesen. Das Gebiet ist in seiner derzeitigen Gestalt für Fledermäuse der Lokalpopulation als Jagdhabitat vermutlich von mittlerer bis hoher Bedeutung und die Altbaumbestände mit einem Stammdurchmesser > 50 kommen als Quartierstandorte in Frage. Die Brutvogelgemeinschaft ist als typisch für strukturreiche Parkanlagen zu charakterisieren. Sie ist relativ Arten- und Individuenreich. Gefährdete Arten fehlen jedoch. Insgesamt ist die Bedeutung als Brutvogellebensraum als mittel ein zu ordnen. Der Artenschutzbericht kann in der Verwaltung eingesehen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, das in der Anlage 4 dargestellte Konzept um zu setzen. Durch die Planung wird der Teich der ursprünglichen Form eines barocken Bassins unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange angeglichen.

 

Vorgesehen ist, die in der Anlage 3 dargestellten Bäume bis zum Ende Februar zu fällen. Die Entschlammung und die Uferbegradigungen müssen bis Ende März durchgeführt werden. Daher wird empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, die notwendigen Aufträge nach Ausschreibung zu vergeben. Die erforderlichen Anträge sind bzw. werden parallel gestellt. Ein Zuschuss bei der AktivRegion wird beantragt. Der beauftragte Planer, Herr Stalljann, wird in der Sitzung anwesend sein und Fragen beantworten.

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

 

 

 

 


 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der unter Tagesordnungspunkt 12 gefasste Beschluss des Ausschusses r Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 22.11.2010 wird aufgehoben.

 

Das in der Anlage 4 dargestellte Konzept ist um zu setzen. Durch die Begradigung des Uferbereiches wird der Teich seiner ursprünglichen Form eines barocken Bassins unter Becksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange angeglichen. Der Herrengartenteich ist zeitgleich zu entschlammen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Aufträge zu erteilen.“

 

 

 

 

 

 

 


 


Anlagen:   4

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Anlage 1 (286 KB)    
Anlage 6 2 öffentlich Anlage 2 (285 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage 3 (458 KB)    
Anlage 2 4 öffentlich Anlage 4 (421 KB)