Seiteninhalt

Vorlage - V12/806/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
23.01.2012 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden durch das Verfahren nicht behrt, da Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 die städtebauliche Ordnung eines bereits bebauten Gebietes ist.

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 30.07. bis 09.08.2010 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.07.2010 bis zum 22.07.2010 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                       (s. Anlage 1).

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann dazu gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des F.-Planes entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des           § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 15.03.2010 sowie der Gemeindevertretung vom 30.03.2010).

 

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen

Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses

vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund und die Begründung dazu  sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 B-Plan 72 (8000 KB)