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Vorlage - V12/859/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche
-Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.05.2012 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses behandelt.

 

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde beabsichtigt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- „Rathaus“r den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensker Straße (L230) sowie süstlich der ev.-luth. Kirche aufzustellen, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des bestehenden Rathauses zu schaffen.

 

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28.03.2011 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorberaten und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.04.2011 gefasst.

 

Der ursprünglich aus zwei Teilbereichen bestehende Geltungsbereich wurde zur Verfahrensvereinfachung auf den Teilbereich 1 (Bereich des Rathauses) reduziert. Auf der Fläche des ursprünglichen Teilbereiches 2 (Flurstück 534/1, Ahrensböker Str. 17) werden lediglich die erforderlichen Stellplätze für das Rathaus nachgewiesen und dies wird nunmehr entsprechend in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen. Der Stellplatznachweis wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erbracht.

 

Es wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und     § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der beiliegenden Planunterlage (Anlage 1) und der Kurzbegründung (Anlage 2) durchzuführen.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- „Rathaus“r den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie süstlich der ev.-luth. Kirche sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des beiliegenden Entwurfes durchzuführen.“

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 B-Plan 11 N, 7. Änd. (1433 KB)