Seiteninhalt

Vorlage - V12/894/BA  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II durch das Land Schleswig-Holstein
- Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.06.2012 
28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

keine Relevanz

 

 

Begründung:

 

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat am 28.07.2011 die Entwürfe für die Teilfortschreibung der fünf Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung vorgelegt und vom 15.08. bis 15.11.2011 hierzu ein erstes Anhörungsverfahren durchgeführt. Am 27.03.2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass gemäß § 10 abs. 1 Satz 4 ROG eine erneute Anhörung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

 

Der zur 2. Anhörung vorgelegte Entwurf (Planzeichnung s. Anlage 1) enthält gegenüber dem ersten Entwurf folgende Änderungen:

 

-          Im Bereich der Fläche 89 wurde die Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf vollinhaltlich berücksichtigt. Die Fläche hat sich entsprechend gegenüber dem 1. Entwurf vergrößert.

-          Im Bereich der Fläche 90 wurde die Stellungnahme der Gemeinde teilweise berücksichtigt, was im südlichen und östlichen Bereich ebenfalls zu Flächenvergrößerungen gegenüber dem Ursprungsentwurf führte.

Allerdings ist der nördliche Bereich weggefallen. Hierzu wird in der vorlegten Synopse (s. Anlage 2) ausgeführt, dass aufgrund denkmalpflegerischer Belange (der Krumbecker Hof ist als Kulturdenkmal eingestuft)  sowie aufgrund der Funktion des Krumbecker Hofes als Erholungs- und Therapiebetrieb ein Abstand von 800 m zum Krumbecker Hof für angemessen gehalten wird.

 

Das Landschaftsarchitektenbüro Brien, Wessels, Werning hat zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren die anliegende Stellungnahme (Anlage A) erarbeitet.

 

Da die Stellungnahme bis zum 11.07.2012 abgegeben werden muss, wird auf eine Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit verzichtet.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der dieser Vorlage beigefügten Stellungnahme des Büros Brien, Wessels, Werning (Anlage A) eine entsprechende Eingabe zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz -r den Planungsraum II abzugeben.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 13 Regionalplan (2864 KB)