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Vorlage - V12/896/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
19.06.2012 
32. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses behandelt.

 

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung am 10.11.2011 und einer Auslegung in der Zeit vom 14.11.2011 bis 24.11.2011 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.09.2011 bis zum 28.10.2011 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                       (s. Anlage 1).

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann dazu gefasst werden.

 

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist das Planungsareal als „Wohnbaufläche“ aus

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- wird für den betreffenden Bereich als 14. Änderung im Wege der Berichtigung in „Sonstige Sondergebiete: Lebensmitteleinzelhandel und Gartenbau“ angepasst.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des           § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 23.08.2010 sowie der Gemeindevertretung ebenfalls vom 23.08.2010).

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Stre und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“


 

 

 

Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 5 B-Plan 74 (9505 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl. Nr. 2 TÜVschalltechn.UntersuchungBP74 (2159 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl. Nr. 3 Vorhabenserläuterung-Entwässerung (275 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anl. Nr. 4 GfK Einzelhandels-VerträglichkeitsanalyseBP74 (1184 KB)