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Vorlage - V12/897/HA  

Betreff: Festlegung der zuständigen Schule (§ 24 SchulG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
20.06.2012 
18. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der Neuordnung des Schleswig-Holsteinischen Schulrechts sind die bisherigen Schuleinzugsbereiche aufgelöst worden. Seit dem Schuljahr 2008/2009 können die Eltern aus dem vorhandenen Angebot von Grundschulen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten eine Schule für ihre Kinder auswählen.

 

Gleichwohl ist nach § 24 des Schulgesetzes eine zuständige Schule festzulegen, die die Schülerin bzw. den Schüler aufzunehmen hat, wenn die ausgewählte Bildungseinrichtung wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden kann.

 

Zuständig hierfür ist der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur (§ 10 Abs. 2 Nr. 1.3 der Hauptsatzung.

 

r folgende neue Straßen ist eine zuständige Schule festzulegen:

-          Am Klosterlauf (B-Plan-Gebiet Nr. 69)

-          Brinkenholz (B-Plan-Gebiet Nr. 43)

-          Lohstieg (B-Plan-Gebiet Nr. 68).

 

r die Straßen Am Klosterlauf und Brinkenholz“, in den als Anlagen 1 und 2 beiliegenden Übersichtsplänen als Planstraße A bzw. Planstraße B bezeichnet, wird die Grundschule Ravensbusch vorgeschlagen, weil die übrigen Straßen der B-Plan-Gebiete (Brandenbrooker Weg, Holzkampweg bzw Klosterweg) bereits dieser Schule zugeordnet worden sind.

 

r die Straße „Lohstieg“ (s. Anlage 3: Planstraße A) wird wegen der räumlichen Nähe die Gerhart-Hauptmann-Schule vorgeschlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die Grundschule Ravensbusch ist zuständige Schule für die Straßen Am Klosterlauf undBrinkenholz“

2.      Die Gerhart-Hauptmann-Schule ist zuständige Schule für die Straße „Lohstieg“.


Anlage/n:

Übersichtspläne der Neubaugebiete

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Am Klosterlauf (498 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Brinkenholz (779 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Lohstieg (435 KB)