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Vorlage - V12/920/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
20.08.2012 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 11.06. bis 18.06.2012 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.05. bis 13.07.2012 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                   (s. Anlage 1). Es wurde keine Eingaben von Privaten vorgetragen.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Zwischenzeitlich ist der anliegende Entwurf erarbeitet worden.

 

Das abschließende Ergebnis der Verkehrslärmuntersuchung und die darauf basierenden Ergänzungen zur Planzeichnung, zu den textlichen Festsetzungen und zur Begründung werden zur Sitzung nachgereicht.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des F.-Planes entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des       § 13 a BauGB aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 26.10.2009 sowie der Gemeindevertretung vom 12.04.2012).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung "Rathaus" für den Bereich des Rathauses, südwestlich der Ahrensböker Straße (L230) sowie südöstlich der ev.-luth. Kirche, und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 7. Änderung, und die Begründung dazu, sind nach § 13a BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-Plan 11-N-,7.Änd (4614 KB)