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Vorlage - V12/940/BA  

Betreff: Abwasserbehandlung Albert-Einstein-Straße
-Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Maiwald, Hanns-Joachim
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
20.08.2012 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussagen zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der Bemühungen, Geruchsbelästigungen in der Kolberger Straße und der Bergstraße zu vermeiden, wurde in 2011 und 2012 das gemeindliche Abwassersystem weiter optimiert. Gleichzeitig haben die Indirekteinleiter im Gewerbegebiet teilweise umfangreiche Maßnahmen der Abwasservorbehandlung durchgeführt. Hierüber wurde im Ausschuss berichtet.

Aktuell wird seit Mitte Juni 2012 dem Abwasser in der Pumpstation Albert-Einstein-Straße ein Dosiermittel zugefügt. Durch ständige Messung in der Kolberger Straße konnte nachgewiesen werden, dass diese Maßnahme zu einer weitgehenden Absorbierung geruchsbelästigender Stoffe geführt hat. Dies wurde bei mehrfachen Rückfragen durch die betroffenen Grundstückseigentümer bestätigt.

Einzelheiten hierzu wird das beauftragte Ingenieurbüro in der Sitzung erläutern.

 

Parallel haben auch Gespräche mit den Entsorgungsbetrieben der Hansestadt Lübeck stattgefunden. In diesem Rahmen haben die Entsorgungsbetriebe erläutert, dass die Entwässerungssatzung der Hansestadt Lübeck umfassend überarbeitet wurde. Bei einem Vergleich mit der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Stockelsdorf wurde festgestellt, dass die Satzungen die Einleitungsparameter unterschiedlich definieren. Insoweit wird die Verwaltung unter Einbindung eines Fachbüros prüfen, inwieweit eine Vereinheitlichung der Werte umsetzbar ist. Dies wäre insoweit sinnvoll, als dass die Klärung des Stockelsdorfer Abwassers im Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck stattfindet. Zu berücksichtigen ist bei der Definition der Parameter aber auch das Stockelsdorfer Leitungssystem und hierbei die besondere topographische Lage des Stockelsdorfer Gewerbegebietes am Funkturm.


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.