Seiteninhalt

Vorlage - V12/970/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050)
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
22.10.2012 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

Begründung:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 29.09. bis 07.10.2011 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 15.09. bis 28.10.2011 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1). Es wurde keine Eingaben von Privaten vorgetragen.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Zwischenzeitlich ist der anliegende Entwurf erarbeitet worden.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des F.-Planes entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des       § 13 a BauGB aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 30.05.2011).

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung für das Gebiet östlich der Schillerstraße, nördlich und westlich der Dorfstraße sowie südlich der öffentlichen Grünfläche/Spielplatz Schillerstraße (Flurstücke 1049+1050) und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24, 3. Änderung, und die Begründung dazu, sind nach § 13a BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B-pl 24,3. (6914 KB)