Vorlage - V12/975/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
siehe TOP „Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Fläche für Repowering““
Der Geltungsbereich für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – ist im anliegenden Katasterplan (Anlage 1) dargestellt.
Auf den Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 26.07.2011 zur möglichen Befangenheit von Grundstückseigentümerinnen und Grundeigentümern wird hingewiesen (s. Anlage 2).
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet nördlich an der Gemeindestraße zwischen Krumbeck und Obernwohle, westlich des Krumbecker Hofes wird die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung - zum Zwecke der städtebaulichen Ordnung eines Repowerings beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | FNP, 15.Ä -N- (2145 KB) |