Vorlage - V12/993/BA
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Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 30.07. bis 09.08.2010 durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.07. bis 27.08.2010 durchgeführt.
Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1). Es wurde eine Eingabe von Privaten vorgetragen.
Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
Zur Zeit wird der Entwurf erarbeitet. Der neu beschlossene Standort der Feuerwehr ist in die Planung eingeflossen, das schalltechnische Gutachten wird ausgearbeitet, ein Energiekonzept wird erstellt und ein Verkehrsplaner ist eingebunden.
Im nächsten Verfahrensschritt soll der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
„Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 8 B-pl 66 (3617 KB) |