Vorlage - V12/997/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Mit vorliegender Nachtragssatzung sollen folgende Punkte vom kommunalen Satzungsgeber für die Zukunft neu geregelt werden.
1. Fälligkeit § 20 Satz 3
Die bisherige Satzungsregelung war abgestimmt auf die Anforderung der Gebühren durch die Gemeindewerke GmbH. Dort werden Abgaben (Abwassergebühren) zusammen mit privatrechtlichen Entgelten (Gas und Wasser) angefordert.
Durch Änderung ab dem 01.01.2013 kann der Hinweis auf privatrechtliche Entgelte zukünftig entfallen.
2. Fälligkeit § 20 Satz 4
Mit Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2013 wird die Erhebung von Abwassergebühren durch das Kämmereiamt in Eigenregie bearbeitet.
Der bisherige Satz 4, dass die Anforderung der Gebühren über die Gemeinde Stockelsdorf GmbH erfolgt, ist daher entbehrlich.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
II. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Stockelsdorf (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 10.12.2009.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 02 II. N-Satzung SW neu (43 KB) |