Vorlage - V12/002/BA
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Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses behandelt.
Begründung:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet „Brandenbrook“, südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck soll eine Bebauung der hinteren Grundstücksfläche analog zu den vorhandenen Baufenstern der Nachbargrundstücke ermöglicht und die Art der baulichen Nutzung um „Gartenbaubetriebe“ erweitert werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.03.2012 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vorberaten und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2012 gefasst.
Zwischenzeitlich wurde der anliegende Vorentwurf erarbeitet.
Es wird empfohlen, die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf der Grundlage der beiliegenden Planunterlage (Anlage 1) und der Begründung (Anlage 2) durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
„Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 für das Gebiet „Brandenbrook“, südlich der Segeberger Landstraße (L 332) sowie nördlich der Gemeindegrenze zu Lübeck sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des beiliegenden Entwurfes durchzuführen.“
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 7 B-pl 43,1. (9505 KB) |