Vorlage - V12/009/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Zu A)
Die Aufstellung folgender Bauleitpläne ist durch den Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beschlossen worden. Die Beschlüsse sind jedoch wieder aufzuheben (s. beiliegende Begründungen dazu). Eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung und eine Veröffentlichung sind wegen der fehlenden Kostenübernahmevereinbarung nicht durchgeführt worden.
1. Bebauungsplan Nr. 21. 3. Änderung für das Gebiet in Eckhorst, nördlich der Dorfstraße, östlich des Wasserturms und westlich der Stichstraße der Windmühlenkoppel
(Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2010 im Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit)
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage 1)
Planungsziel war:
Liberalisierung der gültigen Festsetzungen des bestehenden B-Planes
Begründung zur Aufhebung:
Die Kostenübernahmevereinbarung wurde nicht vom Antragsteller unterzeichnet.
2. Flächennutzungsplan –Neuaufstellung-, 8. Änderung für das Gebiet „Gut Schönkamp“, östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandenen Golfplatzgelände
(Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2010 im Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit)
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage 2)
Planungsziel war:
Erhalt und eine geringfügige Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz
Begründung zur Aufhebung:
Es besteht kein Planungserfordernis mehr. Die Kostenübernahmevereinbarung ist nicht unterzeichnet.
3. Bebauungsplan Nr. 70 für das Gebiet „Gut Schönkamp“, östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandenen Golfplatzgelände
(Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2010 im Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit)
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage 3)
Planungsziel war:
Erhalt und eine geringfügige Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz
Begründung zur Aufhebung:
Es besteht kein Planungserfordernis mehr. Die Kostenübernahmevereinbarung ist nicht unterzeichnet.
Zu B)
Die Aufstellung des folgenden Bauleitplanes wurde vom Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit und der Gemeindevertretung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde veröffentlicht. Die Aufhebung ist hier öffentlich bekannt zu machen.
4. Bebauungsplan Nr. 11 –Neuaufstellung-, 3. Änderung – Ortseingangsbereich zwischen Ahrensböker Straße /Segeberger Straße, Hotel und Gemeindegrenze zu Lübeck
(Aufstellungsbeschluss vom 30.11.2000 im Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr / 14.12.2000 Gemeindevertretung)
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Plan dargestellt (s. Anlage 4)
Planungsziel war:
Umbau und Erweiterung des vorhandenen Wohn- und Geschäftshauses
Begründung zur Aufhebung:
Eine Realisierung der geplanten Bebauung ist nicht zu erwarten, da keine Einigung im Hinblick auf die bauliche Ausnutzung und die Kostenübernahme mit dem Eigentümer erzielt werden konnte.
Der fragliche Bereich sollte bei Änderung der Voraussetzungen neu überplant werden.
A) Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgende Beschlüsse:
1. Zum Bebauungsplan Nr. 21, 3. Änderung für das Gebiet in Eckhorst, nördlich der Dorfstraße, östlich des Wasserturms und westlich der Stichstraße der Windmühlenkoppel
„Der Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2010:
1. Für das Gebiet in Eckhorst nördlich der Dorfstraße, östlich des Wasserturmes und westlich der Stichstraßen der Windmühlenkoppel -um den Angerbereich-
wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung zum Zwecke der Liberalisierung der bestehenden Festsetzungen beschlossen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21, 3. Änderung ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
wird aufgehoben.“
2. Zum Flächennutzungsplan –Neuaufstellung-, 8. Änderung für das Gebiet „Gut Schönkamp“, östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandenen Golfplatzgelände
„Der Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2010:
1. Für das Gebiet "Gut Schönkamp" östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände wird die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – zum Zwecke der Änderung der Darstellung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“ beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 (1 Woche Auslegung) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (schriftliche Durchführung) soll auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchgeführt werden.
wird aufgehoben.“
3. Zum Bebauungsplan Nr. 70 für das Gebiet „Gut Schönkamp“, östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandenen Golfplatzgelände
„Der Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2010:
1. Für das Gebiet „Gut Schönkamp“ östlich von Curau / der L 184, angrenzend an das vorhandene Golfplatzgelände wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 beschlossen, um den Erhalt und eine geringfügige Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz planungsrechtlich abzusichern.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.
wird aufgehoben.“
B) Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Zum Bebauungsplan Nr. 11 –Neuaufstellung-, 3. Änderung – Ortseingangsbereich zwischen Ahrensböker Straße /Segeberger Straße, Hotel und Gemeindegrenze zu Lübeck
„Der Aufstellungsbeschluss vom 30.11.2000 (Ausschuss für Bauen, Umwelt und Verkehr) / 14.12.2000 (Gemeindevertretung):
1. Für den Ortseingangsbereich zwischen Ahrensböker Straße /Segeberger Straße, Hotel und Gemeindegrenze zu Lübeck wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung-, 3. Änderung beschlossen.
2. Die nach § 3 abs. 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Bürgerbeteiligung soll in Form einer Auslegung durchgeführt werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4. Die Bauleitplankosten sind vom Investor zu übernehmen.
wird aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | TOP 10 Aufhebung (2147 KB) |